Schulgeld
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Erhebung von Schulgeld ab 1. September 2004
Sehr geehrte Eltern,
die Erzdiözese München und Freising steht ab 1. Januar 2004 in Trägerschaft von 19 kirchlichen Schulen, an denen ca. 10.000 Schülerinnen und Schüler von ca. 800 Lehrkräften unterrichtet werden. Es handelt sich um ehemals ordensgetragene Schulen, die aufgrund Nachwuchsmangels von den jeweiligen Orden nicht mehr getragen werden konnten.
Mit der Übernahme dieser Schulen hat die Erzdiözese dokumentiert, dass ihr die Bildung und Erziehung junger Menschen und die Fortführung ordensgeprägter Schultradition ein wichtiges Anliegen ist. Es galt und gilt auch weiterhin den langfristigen Erhalt dieser Schulen zu sichern.
Der Betrieb der diözesanen Schulen verursacht bei ca. 50 Mio. € Gesamtkosten und ca. 42,2 Mio. € Einnahmen (staatliche Refinanzierungen) ein jährliches Defizit von ca. 7,8 Mio. €, das über Kirchensteuermittel gedeckt werden muss. In den Betriebskosten sind jedoch noch nicht die Ausgaben für Baumaßnahmen und Renovierungen enthalten.
Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre mit erheblich rückläufigen Kirchensteuereinnahmen blieb keine andere Wahl als die Einführung von Schulgeld.
Dabei ist anzumerken, dass die Erzdiözese diesen Schritt so lange hinausgezögert hat, bis er unumgänglich war. Sie ist nun als letzter kirchlicher Schulträger zu dieser Maßnahme gezwungen. Selbstverständlich werden bei der Erhebung des Schulgeldes soziale Komponenten und Härtefälle berücksichtigt, denn keinem Kind soll der Besuch an unserer Schule aus finanziellen Gründen verwehrt werden.
Der Landkreis BGL bezuschusst für Schülerinnen mit Hauptwohnsitz im Gebiet des Landkreises Berchtesgadener Land ab dem Schuljahr 2004/05 50% des von der Erzdiözese München und Freising erhobenen Schulgeldes, wofür wir sehr dankbar sind.
Daher gilt ab 1. September 2004 gilt folgende Regelung:
1. Höhe des Schulgeldes:
20,-- € pro Monat / August frei
2. Geschwisterermäßigung:
Wenn Geschwister gleichzeitig unsere Schule besuchen gilt:
Erstes Kind: 20,-- €
Zweites Kind: 10,-- €
Jedes weitere Kind: frei
Für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien und in sozialen Härtefällen ist je nach finanzieller Lage eine Ermäßigung oder Befreiung von Schulgeld möglich. Die Entscheidung über Ermäßigung oder Befreiung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und wird von der Schulleitung getroffen.
Ein entsprechendes Antragsformular ist im Direktorat der Schule erhältlich.
Bei kurzzeitigem finanziellen Engpass entscheidet die Schulleitung nach mündlicher Absprache über Stundung oder zeitweilige Ermäßigung.
Mit der Einführung des Schulgeldes entfällt die bisherige jährliche Materialgebühr.
Das monatliche Schulgeld wird erstmals zum 15. September 2004 fällig und dann jeweils zur Monatsmitte. Das Schulgeld wird grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes Einzugsermächtigungsformular geht Ihnen rechtzeitig zu.
Ruth Schliebs
Schulleiterin

